Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb
eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen,
bezeichnet.
Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitenden in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeitenden des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, …). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen vertraut gemacht.
Unser Unternehmen hat Erfahrungswerte in der konzeptionellen Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutzordnungen in den Teilen A, B und C und in der Ausarbeitung von Evakuierungskonzepten für Industrieunternehmen, Behörden, Ämter, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser und Versammlungsstätten.
Gerne erstellen wir Ihnen eine an Ihre Nutzung angepasste Brandschutzordnung als wichtiger Sicherheitsbaustein im Bereich des organisatorischen Brandschutzes und des Arbeitsschutzes.
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